Bereits angetretene Aufenthalte

Die Entscheidung, ob Sie ihr Praktikum fortführen oder abbrechen, liegt grundsätzlich bei Ihnen (oder Ihrer aufnehmenden Einrichtung). Wir hoffen, die folgenden Informationen helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und Ihre Sorgen so gering wie möglich zu halten.

Abrechnung des Erasmus-Stipendiums

Bitte informieren Sie uns per Email, wenn Sie Ihr Praktikum vorzeitig abbrechen, es unterbrechen oder es nicht antreten!

Hier finden Sie die aktuellen Regeln für die Abrechnung des Erasmus-Stipendiums in Fällen von Höherer Gewalt aufgrund von Corona.

Auswirkungen von Corona

Sie können sich auch direkt auf den Seiten des DAAD informieren:
https://eu.daad.de/service/faq/coronavirus/de/76109-coronavirus-und-erasmus-haeufig-gestellte-fragen-von-gefoerderten-studierenden/

Höhere Gewalt

Derzeit hat die EU für alle Erasmus-geförderten Praktika, die aufgrund des Coronavirus nicht angetreten werden, abgebrochen oder unterbrochen werden müssen, Höhere Gewalt offiziell ausgerufen. Dies bedeutet, dass viele Regeln, die sonst gelten, nicht angewendet werden müssen. (Z.B. die Beachtung der Mindestdauer von 2 Monaten).

Grundsätzliche Vorgehensweise

Ihr Erasmus-Stipendium steht Ihnen mindestens für die Anzahl der "normal" abgeleisteten Praktikumstage zur Verfügung. Darüber hinaus können wir auch höhere Beträge anerkennen (normalerweise bis zur maximalen Höhe des insgesamt vereinbarten Erasmus-Stipendiums). Voraussetzung für alle diese Leistungen ist, dass Sie mit uns eine Stipendienvereinbarung abgeschlossen und das Learning Agreement eingereicht haben! Sollten hierfür noch Unterlagen fehlen, reichen Sie diese schnellstmöglich nach.

Anerkennung

Über die Anerkennung des Praktikums z.B. mit CPs entscheidet Ihre Hochschule. Bitte setzen Sie sich im Zweifel mit Ihrem Prüfungsamt in Verbindung, um diese Frage zu klären.

Rückkehr oder Fortsetzung des Praktikums / Praktikum Ja oder Nein?

Die Entscheidung müssen Sie selbst treffen. Über folgende Punkte sollten Sie sich Gedanken machen:

  • Kann ich mein Praktikum voraussichtlich fortsetzen?
  • Bin ich sozial soweit integriert und sind meine Lebensumstände (Unterkunft) so, dass ich mir eine Zeit im Lockdown vorstellen kann?
  • Vertraue ich dem örtlichen Gesundheitssystem im Fall der Fälle?
  • Was rät Ihnen Ihre Praktikumseinrichtung?
  • Welche Bedingungen gelten für eine Rückkehr nach Deutschland (Quarantäne, Reisemöglichkeiten)?

Bericht einer Praktikantin aus Rom zu Corona und ihrem Praktikum

 Rückreise

Falls Sie sich für eine vorzeitige Rückreise entscheiden, wird es evtl. nicht einfach werden, Transportmittel zu finden. Flüge können wie in der Vergangenheit gestrichen, Grenzen geschlossen werden, so dass dort meist auch keine Züge mehr verkehren. Eine Möglichkeit ist dann, in die nächstgelegene Grenzstadt mit dem Zug zu fahren, mit einem Taxi die Grenze zu überqueren und dann von der nächsten deutschen Grenzstadt weiterzufahren. Grundsätzlich können deutsche StaatsbürgerInnen immer nach Deutschland einreisen. Folge kann sein, dass Sie eine 2-wöchige Quarantäne einhalten müssen. Außerdem kommen Sie bei geschlossenen Grenzen oft nicht wieder in das Praktikumsland zurück.
Wenn Sie keine Rückreisemöglichkeit (mehr) finden, kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat, die Ihnen evtl. helfen können, eine Rückreisemöglichkeit zu organisieren. Eine weltweite Rückholaktion durch das Auswärtige Amt organisiert wird es aber nicht wieder geben!

Erreichbarkeit

Bitte kontaktieren Sie mich per E-Mail () oder Telefon (+49 391 67 58778), ggfs. auch mit Umleitung auf meine Homeofficenummer. Auf Wunsch setze ich mich auch telefonisch mit Ihnen in Verbindung, wenn Sie mir Ihre Telefonnummer mitteilen.

Letzte Änderung: 14.11.2022 - Ansprechpartner: Webmaster